Am 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Schätzungsweise 14 Millionen Beschäftigte erhalten durch das Gesetz ein Recht auf eine individuelle Auskunft über die Lohnstrukturen in ihrem Betrieb. Das Entgelttransparenzgesetz sieht auch die Einführung freiwilliger betrieblicher Verfahren zur Überprüfung der Lohngleichheit vor. Arbeitgeber werden verpflichtet, in ihren Lageberichten u. a. über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit zu informieren.
Newsticker
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18.07.2017
Entgelttransparenzgesetz am 06.07.2017 in Kraft getreten
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14.06.2017
J.P. Morgan Corporate Challenge 2017
Bei der gestrigen 25. Auflage der größten Firmenlaufveranstaltung der Welt in Frankfurt am Main nahm erneut das BMT-Team stellvertretend für die Gesamtkanzlei teil.
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23.05.2017
Dr. Andre Sayatz erhält Award „Employment Lawyer of the Year in Germany“
Dr. Andre Sayatz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BMT Berlin, wurde mit dem Corporate INTL Award „Employment Lawyer of the Year in Germany“ ausgezeichnet.
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04.05.2017
Jörg Schulz ist neuer Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Jörg Schulz hat am 2. Mai 2017 als neuer Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung sowie beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Professor Matthias Stauch übernommen.
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04.05.2017
Dr. Michael Heil zum Vorsitzenden des Bremischen Anwaltsvereins ernannt
Dr. Michael Heil, Anwalt, Notar und Partner bei BMT Bremen, wurde am 1. März 2017 zum Vorsitzenden des Anwaltsvereins Bremen ernannt. Er folgt auf Frau Britta von Döllen-Korgel.
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04.05.2017
Dr. Monika Beckmann-Petey zur Präsidentin der Bremer Notarkammer berufen
Dr. Monika Beckmann-Petey, Anwältin, Notarin und Partnerin bei BMT Bremen, wurde am 26. April 2017 zur Präsidentin der Bremer Notarkammer berufen.
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28.03.2017
Spezialist für Informationstechnologie und ehemaliger Spitzenbeamter Prof. Dr. Wilfried Bernhardt verstärkt Berliner Team von BMT
Mit Herrn Prof. Dr. Wilfried Bernhardt wächst der Berliner Standort von BMT auf nunmehr 8 Partner und insgesamt 14 Berufsträger. Herr Prof. Dr. Bernhardt verstärkt insbesondere das Dezernat IT-Recht.
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14.03.2017
BGH: Auch der gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellte Vergleich ersetzt die notarielle Beurkundung
Bestimmte Rechtsgeschäfte wie z. B. der Verkauf von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. § 127 a BGB ordnet an, dass die notarielle Beurkundung bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt wird. Sollen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches Grundstücke oder GmbH-Anteile übertragen werden, so war bislang streitig, ob der Vergleich in einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht protokolliert werden muss oder ob die notarielle Form auch bei einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gewahrt wird.
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07.03.2017
Das Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns im Subventionsrecht – Frischer Wind aus Europa?
Bisher galt im Subventionsrecht der eherne Grundsatz, dass ein vorzeitiger Vorhabenbeginn eine (vollständige) Aufhebung des entsprechenden Subventionsbescheides zur Folge hat. Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Landeshaushaltsordnungen (LHO) der Länder enthalten im Wesentlichen gleichlautende Vorschriften, wonach Zuwendungen nur für Vorhaben gewährt werden dürfen, die noch nicht begonnen worden sind, wobei als Vorhabenbeginn grundsätzlich bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten ist (vgl. statt vieler OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 2012, 8 LB 58/12, juris).
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28.02.2017
Auch Händler auf eBay, Amazon & Co. müssen auf Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen
Mit Urteil vom 25.01.2017 hat das OLG Koblenz (Az.: 9 W 426/16) entschieden: Weist ein Händler auf einem Marktplatz wie eBay nicht auf die europäische OS-Plattform hin, verhält er sich wettbewerbswidrig.
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