Wer als Gesellschafter seiner GmbH die Vermögenswerte entzieht, die diese für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt, setzt sich dem Risiko aus, mit seinem Privatvermögen wegen Existenzvernichtung der GmbH zu haften.
Wer als Gesellschafter seiner GmbH die Vermögenswerte entzieht, die diese für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt, setzt sich dem Risiko aus, mit seinem Privatvermögen wegen Existenzvernichtung der GmbH zu haften.