Im Mai 2023 wurde der ehemalige hessische Oberstaatsanwalt Alexander Badle vom Landgericht Frankfurt zu sechs Jahren Haft und Einzug der Taterträge verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er der Bestechlichkeit in 86 Fällen, der Untreue in 54 Fällen und der Steuerhinterziehung in neun Fällen. Von dem 320 Seiten umfassenden schriftlichen Urteil wurden bislang 88 veröffentlicht, da die Verteidigung Revision eingelegt hat. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.
Büsing Müffelmann & Theye erwirkt Freispruch für Vorgesetzten im „Högel-Prozess“
Donnerstag, 20. Oktober 2022
Im Strafverfahren um ein mögliches Organisationsverschulden und die Mitverantwortung früherer Vorgesetzter des verurteilten Patientenmörders Niels Högel (Az. 5 Ks 800 Js 69047/14 (20/16)) an dessen Manipulationen und Morden sprach das Landgericht Oldenburg drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen, einen leitenden Pfleger sowie einen ehemaligen Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst, welcher von Alexander S. K. Gruner vertreten wurde, vom Vorwurf der Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen frei.
Die Angeklagten standen seit Februar 2022 vor Gericht. Die Beweisaufnahme hatte über die Dauer des Prozesses jedoch keine Mitverantwortung erkennen lassen, da den Angeklagten weder eine billigende Inkaufnahme von Schädigungen von Patienten durch den Krankenpfleger Högel noch eine vorsätzliche Beihilfe zu dessen Taten vorgeworfen werden konnte.
Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann hielt in der Urteilsverkündung positiv fest, dass ein vorsätzliches Fehlverhalten nicht ersichtlich sei, Vorsatz aber Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen wäre.
Über das Urteil berichtete unter anderem JUVE: Kein Organisationsverschulden im Falle des Patientenmörders Högel