Bestimmte Rechtsgeschäfte wie z. B. der Verkauf von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. § 127 a BGB ordnet an, dass die notarielle Beurkundung bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt wird. Sollen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches Grundstücke oder GmbH-Anteile übertragen werden, so war bislang streitig, ob der Vergleich in einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht protokolliert werden muss oder ob die notarielle Form auch bei einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gewahrt wird.
Newsticker
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14.03.2017
BGH: Auch der gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellte Vergleich ersetzt die notarielle Beurkundung
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07.03.2017
Das Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns im Subventionsrecht – Frischer Wind aus Europa?
Bisher galt im Subventionsrecht der eherne Grundsatz, dass ein vorzeitiger Vorhabenbeginn eine (vollständige) Aufhebung des entsprechenden Subventionsbescheides zur Folge hat. Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den Landeshaushaltsordnungen (LHO) der Länder enthalten im Wesentlichen gleichlautende Vorschriften, wonach Zuwendungen nur für Vorhaben gewährt werden dürfen, die noch nicht begonnen worden sind, wobei als Vorhabenbeginn grundsätzlich bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten ist (vgl. statt vieler OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 2012, 8 LB 58/12, juris).
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28.02.2017
Auch Händler auf eBay, Amazon & Co. müssen auf Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen
Mit Urteil vom 25.01.2017 hat das OLG Koblenz (Az.: 9 W 426/16) entschieden: Weist ein Händler auf einem Marktplatz wie eBay nicht auf die europäische OS-Plattform hin, verhält er sich wettbewerbswidrig.
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21.02.2017
Autonomes Parken soll zulässig werden
Der vom Bundeskabinett am 27.01.2017 veröffentlichte Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren soll fahrerlose Parksysteme ermöglichen. Hierzu sieht der Gesetzesentwurf in § 6 Abs. 1 Nr. 14a StVG eine Verordnungsermächtigung vor.
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14.02.2017
Bereits seit dem 01.01.2017 ist die Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
Die Änderungen durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz treten zwar überwiegend erst am 01.01.2018 in Kraft. Bereits am 01.01.2017 ist jedoch der neue § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in Kraft getreten. Danach ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt ist.
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31.01.2017
Am 01.04.2017 wird das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft treten.
Es beinhaltet erhebliche Neuerungen, die beachtet werden müssen.
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02.01.2017
Ausbau des Frankfurter Büros - Ramser Rechtsanwälte Notare schließen sich BMT Frankfurt an
Ramser Rechtsanwälte, eine in dritter Generation von der Familie Ramser geführte Sozietät in Frankfurt am Main mit Fokus auf das Notariat, hat sich zum Jahresbeginn BMT Frankfurt angeschlossen.
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06.12.2016
Diesjährige BMT-Promotionspreise verliehen
Am Donnerstag, dem 24.11.2016, wurden im Rahmen der Promotionsfeier des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen im Bremer Rathaus die diesjährigen BMT-Promotionspreise verliehen.
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15.11.2016
Internationale Datenübermittlungen: Datenschutzaufsichtsbehörden starten koordinierte Prüfaktion
Im Nachgang zum Safe-Harbor-Urteil vom 6. Oktober 2015 und der Verabschiedung des EU-US Privacy Shields führen die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt koordinierte Prüfungsaktionen durch. Es wird stichprobenartig überprüft, ob und auf welcher Grundlage internationale Datenübermittlungen vorgenommen werden.
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06.09.2016
Gebrauchte Software: Adobe muss usedSoft wegen unberechtigter Abnehmerverwarnungen Schadenersatz leisten
Weil Adobe Kunden des Gebrauchtsoftware-Händlers usedSoft unberechtigt abgemahnt hat, verurteilte das OLG Köln Adobe dazu, usedSoft den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (Urt. v. 24.06.2016, Az. 6 U 173/15).
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