In Teil 1 berichteten wir, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im „Meta-Fall“ klarstellte, dass Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzverstöße (einschließlich Verstöße gegen die Informationspflichten) klagen könnten. In diesem Fall hatte sich der EuGH nicht dazu geäußert, ob auch Wettbewerber gegen Datenschutzverstöße gerichtlich vorgehen können. Diese (Vorlage-)Frage ist aktuell noch beim EuGH anhängig. Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens ist eine Unterlassungsklage eines Wettbewerbers.
Ziel erreicht?! Die EU-Kommission hat den US-Angemessenheitsbeschluss erlassen
Dienstag, 11. Juli 2023
Über die Entwicklungen und Herausforderungen in Sachen EU-US-Datentransfers hielten wir Sie in den letzten Jahren auf dem Laufenden. Erst kürzlich berichteten wir davon, dass sich der Erlass eines US-Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission auf der Zielgeraden befände und zeigten die Bedenken des Europäischen Datenschutzausschusses und des EU-Parlaments auf. Dass es am Ende so schnell geht, damit haben wohl die wenigsten gerechnet. Gestern, am 10. Juli 2023, erließ die EU-Kommission den US-Angemessenheitsbeschluss (Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland).
Ob dieser Beschluss nun tatsächlich das Ende des Dauerbrenners bedeutet oder diesem nur wieder neues Futter liefert, wird sich zeigen. Fakt ist, dass der Angemessenheitsbeschluss sich auf die Datenübermittlungen in die USA nur auswirkt, wenn die Unternehmen darauf vertrauen können und werden, dass dieser Bestand hat. Eines ist allerdings sicher: Alle Augen werden sich nunmehr auf Herrn Schrems richten.