Über die Frage, wann ein Datenschutzverstoß zu einem Schaden(s)ersatzanspruch der Betroffenen nach der DSGVO führt, wird unter Juristen eifrig diskutiert. Insbesondere in der Literatur - wohl auch, um den Datenschutzvorschriften noch mehr Nachdruck zu verleihen - wird vielerorts vertreten, dass das reine Vorliegen eines Datenschutzverstoßes auch immer einen immateriellen Schaden herbeiführt und damit einen Schadensersatzanspruch auslöst - jedenfalls solange es sich nicht nur um einen reinen Formverstoß wie bspw. eine fehlende oder unvollständige Dokumentation handelt.
Ziel erreicht?! Die EU-Kommission hat den US-Angemessenheitsbeschluss erlassen
Dienstag, 11. Juli 2023
Über die Entwicklungen und Herausforderungen in Sachen EU-US-Datentransfers hielten wir Sie in den letzten Jahren auf dem Laufenden. Erst kürzlich berichteten wir davon, dass sich der Erlass eines US-Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission auf der Zielgeraden befände und zeigten die Bedenken des Europäischen Datenschutzausschusses und des EU-Parlaments auf. Dass es am Ende so schnell geht, damit haben wohl die wenigsten gerechnet. Gestern, am 10. Juli 2023, erließ die EU-Kommission den US-Angemessenheitsbeschluss (Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland).
Ob dieser Beschluss nun tatsächlich das Ende des Dauerbrenners bedeutet oder diesem nur wieder neues Futter liefert, wird sich zeigen. Fakt ist, dass der Angemessenheitsbeschluss sich auf die Datenübermittlungen in die USA nur auswirkt, wenn die Unternehmen darauf vertrauen können und werden, dass dieser Bestand hat. Eines ist allerdings sicher: Alle Augen werden sich nunmehr auf Herrn Schrems richten.