Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Marc Grünbaum erneut in seinem Amt als Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt bestätigt
Donnerstag, 24. September 2020
Marc Grünbaum, Rechtsanwalt und Partner am Frankfurter Standort von Büsing Müffelmann & Theye, wurde erneut in seinem Amt als Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. bestätigt.
Als Vorstandsmitglied ist Marc Grünbaum u. a. für die inhaltliche Ausrichtung und Arbeit der Gemeinde verantwortlich, vertritt und repräsentiert sie in privaten wie städtischen Institutionen und Stiftungen. Er ist darüber hinaus u. a. Kulturdezernent.
Die Jüdische Gemeinde Frankfurt zählt zu den vier größten Jüdischen Gemeinden Deutschlands. Sie zählt knapp 6.500 Mitglieder und ist sowohl kulturell als auch gesellschaftlich fest in der Stadt Frankfurt am Main verankert.