Am morgigen J.P. Morgan Corporate Challenge in Frankfurt am Main nimmt erneut das BMT-Team teil. Bei dem Lauf über eine Strecke von 5,6 km durch die Innenstadt der Mainmetropole gehen stellvertretend für die Gesamtkanzlei BMT sieben Läufer/innen von BMT Frankfurt an den Start.
Newsticker
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16.06.2015
J.P. Morgan Corporate Challenge
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15.05.2015
Grundstücksverpächter kippt mit BMT Aktivierungspflicht für Instandhaltungsansprüche
Ein von BMT vertretenes Familienunternehmen aus dem norddeutschen Raum hat vor dem Bundesfinanzhof in München eine Entscheidung erstritten, die für die Praxis von erheblicher Tragweite ist, weil damit die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zur Aktivierungspflicht von Instandhaltungsansprüchen gekippt wird.
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13.05.2015
BMT in seiner Auffassung vom BGH bestätigt: Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums verwirken und verjähren nicht
Mit seinem Urteil vom 8. Mai 2015 (Az. V ZR 178/14) unterbindet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die teilungserklärungswidrige Vermietung von Hobby- und Kellerräumen in Wohnanlagen mit unterschiedlichen Wohnungseigentümern. Auch nach einer solchen vorangegangenen Vermietung könnten andere Eigentümer des Hauses anlässlich einer Neuvermietung verlangen, dass die zweckfremde Nutzung beendet wird. Der Unterlassungsanspruch verwirkt und verjährt nicht. Mit der Neuvermietung entsteht der Unterlassungsanspruch erneut. Damit folgt der BGH der Argumentation von BMT.
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11.05.2015
BMT freut sich über BIG 25 Berlin-Ergebnis
Am vergangenen Sonntag nahmen 11.480 Teilnehmer an der 35. Auflage der BIG 25 Berlin teil, darunter auch das BMT-Team.
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04.05.2015
EuGH: bezweckte Wettbewerbsbeschränkung im Rahmen eines Informationsaustauschs
Ein Informationsaustausch zwischen konkurrierenden Unternehmen, der zu horizontalen Preisabstimmungen führt, verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck und beinhaltet somit stets einen Kartellrechtsverstoß. Zu diesem Ergebnis ist der EuGH in einem Urteil vom 19. März 2015 gekommen (Az. C286/13), dem ein Kartellrechtsverfahren gegen drei Bananenimporteure zugrunde lag.
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17.04.2015
Auftaktveranstaltung zu exklusiver Ausstellung bei BMT Frankfurt
Mit einem Empfang wurde heute eine exklusive Ausstellung in den Räumlichkeiten von BMT Frankfurt eröffnet. Büsing Müffelmann & Theye, Diplomatic Council (DC) und edition esefeld & traub luden im kleinen Kreis zu einer literarischen Weltreise, deren Stationen sich an den Stadtlesebüchern der edition esefeld & traub orientierten.
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03.03.2015
Vorsicht mit Datenschutzerklärungen
Unsere Rechtsordnung folgt mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Konzept, dass nicht nur der Staat, sondern in einigen Fällen Private dafür sorgen können, dass potenzielle Rechtsverstöße unterlassen werden. Ein Beispiel dafür ist die Befugnis von zugelassenen Verbänden oder Wettbewerbern, ein Unternehmen zur Unterlassung der Verwendung bestimmter Bedingungen anzuhalten und dies notfalls auch gerichtlich zu erzwingen, wenn das Unternehmen gegen bestimmte Tatbestände des UWG verstößt.
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18.02.2015
Dr. Hubertus Welsch zum Honorarprofessor bestellt
BMT gratuliert seinem Partner Dr. Hubertus Welsch (BMT Berlin) zu seiner Bestellung zum Honorarprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNE Eberswalde).
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07.01.2015
Werbeagenturen sind bei „Vorlagenfreibeuterei“ im Rahmen von Pitches nicht schutzlos
Bei Pitches teilnehmende Werbeagenturen sind nicht schutzlos, wenn deren Konzepte ohne ihr Einverständnis durch den Auftraggeber verwendet werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet die unbefugte Verwertung von im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen. Daher können Werbeagenturen unter Umständen wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz gegen den Auftraggeber haben. Außerdem ist die „Vorlagenfreibeuterei“ mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht.
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14.12.2014
Handel mit Gebrauchtsoftware
usedSoft mit BMT beim BGH erfolgreich gegen Adobe
In dem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit Urteil vom 11.12.2014 (Az. I ZR 8/13) den dort streitgegenständlichen Handel mit online vertriebenen Lizenzen aus sogenannten EDU-(Volumenlizenz-)Programmen von Adobe letztinstanzlich für rechtmäßig erklärt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) und wies die Klage von Adobe insgesamt ab.