Die Europäische Kommission und die US-Regierung haben am 25. März 2022 in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben, dass sie sich auf einen neuen Mechanismus zur Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA geeinigt haben. Das „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ („TADPF“) wird damit der dritte Versuch eines transatlantischen Datenschutzabkommens.
Internationale Datenübermittlungen: Datenschutzaufsichtsbehörden starten koordinierte Prüfaktion
Im Nachgang zum Safe-Harbor-Urteil vom 6. Oktober 2015 und der Verabschiedung des EU-US Privacy Shields führen die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt koordinierte Prüfungsaktionen durch. Es wird stichprobenartig überprüft, ob und auf welcher Grundlage internationale Datenübermittlungen vorgenommen werden.
Ziel der Prüfung ist es, dass die Unternehmen sich bewusst machen, im Rahmen welcher Geschäftsprozesse sie Daten außerhalb der EU / dem EWR übermitteln. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Cloud-Lösungen sei vielen Unternehmen nicht bewusst, dass personenbezogene Daten außerhalb der EU / dem EWR übermittelt werden. Zudem soll den Datenschutzaufsichtsbehörden dadurch ermöglicht werden, Softwareprodukte, die häufig zum Einsatz kommen, künftig schwerpunktmäßig zu untersuchen.