Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Büsing Müffelmann & Theye erneut ausgezeichnet für familienfreundliche Personalpolitik
Monday, 19. July 2021
Büsing Müffelmann & Theye wurde wiederholt als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und ist weiterhin Träger des Qualitätssiegels AUSGEZEICHNET FAMILIENFREUNDLICH, welches vom Land Bremen in Kooperation mit der RKW Bremen GmbH an Unternehmen und Institutionen vergeben wird, die ihren Beschäftigten durch unterstützende Maßnahmen und Angebote, von Arbeitszeitflexibilisierung über betrieblich unterstützte Kinderbetreuung bis zu familienbewusster Führung, familienfreundliche Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben bieten.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle Mitarbeitenden liegt Büsing Müffelmann & Theye besonders am Herzen. Die entsprechenden personalpolitischen, vereinbarkeitsfördernden Maßnahmen sind Ausdruck der wertschätzenden Unternehmenskultur bei Büsing Müffelmann & Theye. Insbesondere daher freuen wir uns sehr über die erneute Ehrung für unser familienfreundliches Engagement und über die mit der Rezertifizierung einhergehende Bestätigung unserer Bemühungen um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Weitere Informationen zu uns und unserem Engagement finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmt.eu/de/wir-ueber-uns.
Weitere Informationen zur Auszeichnung erhalten Sie unter https://www.ausgezeichnet-familienfreundlich.de.