Handelsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer auf allen Gebieten des Handelsrechts; dies gilt sowohl für den nationalen als auch internationalen Geschäfts- sowie Rechtsverkehr. Wir verstehen uns als Partner – und nicht nur als Rechtsberater – unserer Mandanten und suchen deshalb, das operative Geschäft unserer Mandanten zu stärken.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es findet meist schon dann Anwendung, wenn auch nur eine an dem Geschäft beteiligte Partei ein Kaufmann ist. Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind Vorschriften über Gesellschaften, Handelsregister, Kaufleute, Prokura, Handlungsvollmacht, Handelsvertreter und -makler, Handelsbücher und Jahresabschlüsse enthalten. Diese gesetzlichen Vorgaben werden durch Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weiter ergänzt.
Wann immer Sie komplexe Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder erbringen, Waren in größerem Umfang einkaufen oder vertreiben, importieren beziehungsweise exportieren, neue Tätigkeiten aufbauen oder risikobehaftete Geschäfte tätigen, benötigen Sie im Regelfall rechtliche Unterstützung. Büsing Müffelmann & Theye begleitet Sie bei anstehenden Verhandlungen mit Geschäftspartnern und überträgt Ihre kaufmännischen Zielsetzungen in die notwendigen Vertragswerke.
Wenn es darauf ankommt, Ansprüche geltend zu machen oder notfalls abzuwehren, vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich wie auch gerichtlich. Dies betrifft alle Arten von Ansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, so etwa Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters, Ansprüche aus Vertragshändlerverträgen, Provisions-, Werklohn- sowie Kaufpreisansprüche. BMT handelt und verhandelt in Ihrem Sinne.
Vertriebsverträge
BMT übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung von Unternehmen und Vertriebsmittlern in allen Fragen des nationalen und internationalen Vertriebsrechts. Hierzu gehören die Gestaltung von Vertriebsverträgen, beispielsweise Vertragshändler- und Handelsvertreterverträge, wie auch die laufende und kündigungsbegleitende Beratung, einschließlich der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGH. Unsere im Vertriebsrecht tätigen Rechtsanwälte haben jeweils einschlägige Erfahrungen in der Durchführung komplexer und zeitintensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Franchiseverträge
Das Franchiserecht ist ein relativ junges Rechtsgebiet, das eine dynamische Entwicklung zeigt. Aktuelle Rechtsprechung spielt eine besonders wichtige Rolle, weil der Franchisevertrag in den Deutschen Gesetzen keine eigene Regelung erfährt – und die Beantwortung von Rechtsfragen in diesem Bereich mitunter noch Spielräume offen lässt. Hierin liegt der wesentliche Unterschied zu anderen Verträgen, die im BGB umfangreich beschrieben und geregelt sind. Franchiseverträge umfassen Elemente unterschiedlicher Vertragstypen, so etwa Elemente des Kaufvertrags, Darlehensvertrags sowie Mietvertrages.
Kenntnisse in den vielfachen, teils komplexen Rechtsgebieten sind unerlässlich, wenn es um eine fundierte Beratung zum Franchising geht. Es kann hinzukommen, dass auch Aspekte des Marken- oder beispielsweise Kartellrechts bei der Gestaltung von Franchiseverträgen beachtet werden müssen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, entsprechende Verträge bereits vor Unterzeichnung überprüfen zu lassen. Die Anwälte von BMT übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Aber auch, wenn es in der Zusammenarbeit auf der Grundlage eines bestehenden Franchisevertrages zu Unstimmigkeiten kommt, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir analysieren Ihre Verträge und beraten gezielt.
Kooperationsverträge
Büsing Müffelmann & Theye gestaltet nationale und internationale Kooperationsverträge. Wir übernehmen die Verhandlung zwischen den Parteien und stehen auch zur Verfügung, wenn ein bestehender Vertrag aufgrund von Entwicklungen angepasst werden muss. Kooperationsverträge sind gekennzeichnet durch ein gleichberechtigtes Miteinander von mehreren Partnern. In dieser horizontalen Zusammenarbeit begegnen sich die Partner auf "Augenhöhe". Arbeitsergebnisse stehen jeweils dem zu, der sie erschaffen hat.
Eine kompetente Rechtsberatung ist deshalb vorausschauend angelegt. Unsere Anwälte berücksichtigen bei der Ausgestaltung von Kooperationsverträgen nicht nur die Ziele und den Leistungsumfang der beteiligten Partner. Wir analysieren auch Zusammenhänge und klären gemeinsam mit unseren Mandanten den entsprechenden Regelungsbedarf. So können im Einzelfall beispielsweise vordefinierte Rechtsbeziehungen zu Dritten durchaus angeraten sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Wirtschaftsleben gibt es kaum Bereiche ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Allgegenwärtigkeit dieser vertraglichen Klauseln birgt aber auch die Gefahr, dass Inhalte nur unzureichend gepflegt und aktualisiert werden. Das ändert sich freilich schnell, wenn es über eine Dienstleistung oder produzierte Ware zu Unstimmigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt. Büsing Müffelmann & Theye entwickelt und überprüft alle Vertragswerke, die für Ihre Geschäftstätigkeit grundlegend sind.
Hierzu können unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Produktions- und Lieferverträge gehören. Wir kümmern uns zum Beispiel um Einkaufs- sowie Verkaufsbedingungen. Solche Regelwerke werden von uns individuell auf Ihre Geschäftstätigkeiten ausgerichtet. In jedem Fall gilt es, die sich laufend verändernde und erweiternde Rechtsprechung zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ständig im Auge zu halten und zu berücksichtigen. Büsing Müffelmann & Theye verfolgt die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend und stellt so die Aktualität der überprüften und erstellten Regelwerke sicher.
Incoterms, UN-Kaufrecht
Die Incoterms regeln in erster Linie die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Dabei legen sie fest, welche Vertragspartei die Transportkosten trägt und wer im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung einer Ware das finanzielle Risiko trägt (Gefahrübergang). Die Incoterms gelten nur, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden. BMT berät umfassend, wenn Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit Incoterms verwenden oder Verträge abschließen, die dem UN-Kaufrecht unterliegen.
Das UN-Kaufrecht, auch Wiener Kaufrecht genannt, ist im CISG, einem UN-Übereinkommen, geregelt. Es ist maßgeblich für den internationalen Warenkauf. Die Vorteile des UN-Kaufrechts liegen vor allem darin, dass es sich um ein Einheitsrecht handelt, welches von über 75 Staaten übernommen und in verschiedene Sprachen übersetzt wurde. Gleichzeitig lässt das UN-Kaufrecht den beteiligten Geschäftspartnern inhaltlich große Gestaltungsspielräume offen. Büsing Müffelmann & Theye klärt mit Ihnen Risiken und gestaltet die vertraglichen Voraussetzungen. Dabei ist die Berücksichtigung beispielsweise von IPR-Vorschriften für uns ebenso selbstverständlich wie die fallweise Einbindung unseres Netzwerkes, falls Kenntnisse des nationalen Rechts anderer Staaten erforderlich sind.
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Handelsrecht
Berlin
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Dr. Andreas Behr
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Anne Dworatzek
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Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., Maîtrise en Droit
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Dr. Andre Sayatz
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Dr. Lars Siebert, LL.M. (Emory)