Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Chambers & Partners klassiert Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M.
Wednesday, 14. August 2019
Wir gratulieren Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M., BMT Berlin, die in Chambers HNW High Net Worth 2019 im Bereich Art and Cultural Property Law/Kunst- und Kulturgüterrecht - Germany empfohlen wird (Band 1, d. h. bestmögliche Bewertung).
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