Die letzte Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten. Damit sind staatlich genehmigte Preisanpassungen für Gaslieferungen nun regelmäßig möglich. Das Gesetz sieht für solche Preisanpassungen zwei unterschiedliche Mechanismen vor: eine saldierte Preisanpassung zum einen und ein individuelles Preisanpassungsrecht entlang der Gaslieferkette zum anderen.