I. Gegenwärtige Lage

Die Regierungsparteien vereinbarten im Koalitionsvertrag (zwischen CDU, CSU und SPD v. 12.03.2018) sicherzustellen, „dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird“. Seit August 2019 liegt ein sog. Referenten-Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) mit 69 Paragraphen aus dem BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) vor.