Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
BMT baut notarielles Leistungsangebot in Frankfurt weiter aus
Tuesday, 27. November 2018
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schmitt wurde vom Präsidenten des Landgerichts zur Notarin in Frankfurt am Main bestellt. Mit ihr und Herrn Fabian Ramser sind nunmehr zwei Notare am Frankfurter Standort von Büsing Müffelmann & Theye tätig. Damit wird die ohnehin starke notarielle Praxis von Büsing Müffelmann und Theye in Bremen, Berlin und auch in Frankfurt am Main weiter ausgebaut.
In Frankfurt am Main berät Büsing Müffelmann & Theye in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts und verfügt gleichzeitig über Spezialisierungen wie etwa im Gesellschaftsrecht und IT-Recht, M&A, Arbeits-, Straf- und Medizinrecht sowie in dem gewachsenen Notariat.