Die Globalisierung hat unsere Welt in den letzten Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht verändert, auch in Bezug auf den internationalen Handel und die Lieferketten von Unternehmen. Um der Herausforderung im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und ethischen Standards gerecht zu werden und eine verantwortungsvollere Unternehmensführung zu fördern, entwickelt die Europäische Union die sogenannte Europäische Lieferkettenrichtlinie, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG („Heidemark“) erreicht mit BMT vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Einstellung des Verfahrens um seine angebliche Beteiligung am sogenannten „Wurstkartell“
Tuesday, 03. April 2018
Soweit ersichtlich ist es erstmals einem Unternehmen gelungen, mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vor dem OLG Düsseldorf eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid, in dem eine Geldbuße von 3,7 Mio. EUR festgesetzt worden war, ist damit gegenstandslos. Vertreten wurde das Unternehmen Heidemark u. a. von Dr. Andreas Behr, BMT Berlin.
Zwischen November 2013 und Juli 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen angeblicher Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt.
Obwohl Einspruchsverfahren aufgrund der Bußgeldbemessungspraxis des OLG Düsseldorf hohe Risiken bergen, hatte sich Heidemark von Anfang an gegen den Vorwurf gewehrt, in den Jahren 2007 bis 2009 Bestandteil des sogenannten „Wurstkartells“ gewesen zu sein und an Preisabsprachen teilgenommen zu haben. Am 14. März 2018 wurde - nach umfangreicher Beweisaufnahme vor dem 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf – das Verfahren gegen Heidemark nun eingestellt.