Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Prof. Dr. Hubertus Welsch erneut zum Prüfer in der notariellen Fachprüfung bestellt
Thursday, 21. September 2017
Prof. Dr. Hubertus Welsch, Rechtsanwalt, Notar und Partner bei BMT Berlin, wurde vom Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer auf Vorschlag der Notarkammer Berlin mit Wirkung ab dem 15.10.2017 erneut für die Dauer von fünf Jahren zum Prüfer in der notariellen Fachprüfung bestellt. Wir gratulieren herzlich!
Die Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer ist eine nach § 7 g der Bundesnotarordnung (BNotO) eingerichtete, fachlich unabhängige und selbstständige Verwaltungseinheit bei der Bundesnotarkammer in Berlin. Aufgabe des Prüfungsamtes ist es, die notarielle Fachprüfung für Rechtsanwälte, die zudem zum Notar bestellt werden möchten, durchzuführen. Diese Prüfung ist einheitlich für alle Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats.