Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Büsing Müffelmann & Theye verstärkt sich mit Corporate Compliance-Spezialisten
Monday, 01. February 2021
Dr. Hans-Joachim Fritz wechselt zum 1. Februar 2021 als Partner zu Büsing Müffelmann & Theye in Frankfurt am Main. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht, wo er vor allem in der Restrukturierungs- und Führungskräfteberatung tätig ist.
Spezialisiert ist Dr. Hans-Joachim Fritz u. a. auf den Bereich Corporate Compliance. So berät er in nationalen und internationalen Governance- und Compliance-Angelegenheiten, ist als externer Complianceberater und Ombudsmann tätig und verhandelt in dieser Eigenschaft mit Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften. Er ist langjähriges Mitglied des Gesellschaftsrechts- bzw. des Europaausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin und Brüssel sowie des Prüfungsausschusses für den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Die EU-Kommission (DG Home Affairs) bestellte ihn 2011 zum Mitglied der Expertengruppe Korruptionsbekämpfung.
Fabian Ramser, Managing Partner des Frankfurter Standorts von Büsing Müffelmann & Theye: „Mit Herrn Dr. Fritz begrüßen wir einen weiteren Partner bei Büsing Müffelmann & Theye in Frankfurt am Main. Mit seiner Expertise im Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie Compliance ergänzt und verstärkt er unsere Praxis in Frankfurt und überörtlich exzellent. Zudem bringt er große Erfahrung in nationalen und internationalen unternehmensinternen Untersuchungen mit.“