Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
J.P. Morgan Corporate Challenge
Tuesday, 16. June 2015
Am morgigen J.P. Morgan Corporate Challenge in Frankfurt am Main nimmt erneut das BMT-Team teil. Bei dem Lauf über eine Strecke von 5,6 km durch die Innenstadt der Mainmetropole gehen stellvertretend für die Gesamtkanzlei BMT sieben Läufer/innen von BMT Frankfurt an den Start.
Das Startsignal werden um 19:32 Uhr der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Eiskunstlauf-Olympiasiegerin Katarina Witt geben.
Der J.P. Morgan Corporate Challenge gilt als der größte Firmenlauf weltweit und der größte Lauf in Europa. Im letzten Jahr starteten in Frankfurt am Main 71.735 Läufer/innen aus 2781 Firmen.