Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Dr. Hubertus Welsch zum Honorarprofessor bestellt
Wednesday, 18. February 2015
BMT gratuliert Dr. Hubertus Welsch zu seiner Bestellung zum Honorarprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNE Eberswalde).
Der Präsident der Hochschule, Herr Prof. Dr. W.-G. Vahrson, hat Dr. Hubertus Welsch, Partner, Rechtsanwalt und Notar bei Büsing Müffelmann & Theye in Berlin, auf Antrag des Fachbereiches Wald und Umwelt und nach Zustimmung des Senats der Hochschule zum Honorarprofessor bestellt und damit seine langjährigen Verdienste als Lehrbeauftragter für das Jagdrecht am Fachbereich gewürdigt. Mit der Bestellung ist die Berechtigung zur Führung der akademischen Bezeichnung „Professor“ verbunden.
Wir beglückwünschen unseren Partner herzlich!