Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
BMT beglückwünscht seinen Partner Marc Grünbaum zur Wahl in den Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt
Thursday, 04. December 2014
Marc Grünbaum, Partner und Rechtsanwalt bei Büsing Müffelmann & Theye in Frankfurt am Main, wurde in den Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. gewählt. Er folgt auf Dr. Dieter Graumann, der seit 1995 Vorstandsmitglied und seit 2010 Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland war.
Die Jüdische Gemeinde Frankfurt gehört mit ihren 7.161 Mitgliedern zu den vier großen Jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Kulturell und gesellschaftlich ist die Jüdische Gemeinde fest in der Stadt Frankfurt am Main verankert.
Wir wünschen unserem Partner viel Erfolg in seiner neuen ehrenamtlichen Position.