10.05.2019 | Notarhaftung: Maklerklausel macht Immobilienkaufvertrag nicht zu einem Verbrauchervertrag i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 BeurkG Das Landgericht Aurich hat mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 12.01.2018 bestätigt, dass ein zwischen zwei Verbrauchern geschlossener Immobilienkaufvertrag auch durch Einbeziehung einer sog. „Maklerklausel“ nicht zu einem Verbrauchervertrag i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 BeurkG wird. Der Notar ist daher nicht verpflichtet, diese Vorschrift bei der Ausgestaltung des Beurkundungsverfahrens zugrunde zu legen. Von Dr. Wilhelm Bellut, BMT Berlin [more] Tags: Notarhaftung, Beurkundungsrecht |