Geschlossene Geschäfte, Kurzarbeit und Angst vor Insolvenzen nahezu überall auf der Welt und auch hierzulande. Deutschlands Wirtschaft leidet auch 2021 unter der Corona-Pandemie. Wie realistisch sind in diesem Kontext, und auch nach der Pandemie, coronabedingte Kündigungen? Gibt es Branchen, die besonders betroffen sind oder betroffen sein könnten? Und hebelt Corona das Kündigungsschutzgesetz aus?
Vorsorgliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hilft möglicherweise nicht mehr
Das LAG Baden-Württemberg hat am 03.12.2014 entschieden (Az. 4 Sa 41/14), dass – abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - trotz Vorliegens einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen zustande kommt, wenn die Vertragsparteien einen Werkvertrag abschließen, tatsächlich aber eine Überlassung des Arbeitnehmers erfolgt.