Wer als Gesellschafter seiner GmbH die Vermögenswerte entzieht, die diese für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt, setzt sich dem Risiko aus, mit seinem Privatvermögen wegen Existenzvernichtung der GmbH zu haften. Wirkt ein Geschäftsführer der GmbH an dem Vermögensentzug mit, trifft das Haftungsrisiko ihn ebenfalls. Der BGH stellt dem Vermögensentzug nun das Aufbürden neuer Schulden gleich. Daher ist bei Umstrukturierungen in Form von Verschmelzungen Vorsicht geboten.
Rekommunalisierung: BMT berät Stadt Bremen bei Neustrukturierung der Abfallwirtschaft
Nach der Privatisierung 1998 ist die Stadt Bremen seit 01.07.2018 wieder mit 49,9 % an der Abfalllogistik und der Straßenreinigung beteiligt.
Die Freie Hansestadt Bremen hat in zwei europaweiten Vergabeverfahren die Leistungen der Abfalllogistik und der Straßenreinigung/Winterdienst vergeben. Die Übernahme der Leistungen war jeweils verbunden mit dem Erwerb eines 50,1 %-Anteils an der jeweiligen Dienstleistungsgesellschaft. In beiden Vergabeverfahren hat die Nehlsen GmbH & Co. KG, Bremen, den Zuschlag erhalten. Der städtische Anteil von je 49,9 % wird über eine neu gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts gehalten.
Der Bremer Senat hatte bereits im Juli 2016 beschlossen, über ein PPP-Modell eine teilweise Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft durchzuführen. Zentrale Anliegen der Stadt waren dabei eine verlässliche Leistungserbringung, eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung, Gebührenstabilität, die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen. Die erfolgreich abgeschlossene Ausschreibung hat das PPP-Modell nun umgesetzt.
Außerdem wurde die Entsorgung diverser Abfallfraktionen in weiteren europaweiten Vergabeverfahren neu beauftragt.
Berater Stadt Bremen/AöR waren Dr. Monika Beckmann-Petey(Federführung, BMT Bremen), Dr. Philipp Reinhold (BMT Bremen), Dr. Andreas Behr (BMT Berlin), Dieter Janßen (BMT Bremen).