Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens (neudeutsch: D&O – Directors and Officers-Versicherung) bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die durch fahrlässige Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung entstehen. Unternehmerische Fehlentscheidungen, denen aus juristischer Sicht keine Pflichtwidrigkeit zugrunde liegt, sind ebenso wenig versichert wie vorsätzliche (wissentliche) Pflichtverletzungen. Dass die D&O-Versicherung auch jenseits dieser Grenzen keine „Vollkaskoversicherung“ für die Geschäftsführung ist, zeigt ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Juli 2018 (I-4 U 93/16).