Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Gewinnanteil hingegen in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerrechtlich anzuerkennen. Eine solche Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Haftungsbescheide gegen Kommanditisten wegen rückständiger Gewerbesteuern von Einschiffsgesellschaften
Die Haftung von Kommanditisten wegen einer wiederaufgelebten Einlageverpflichtung steht immer wieder im Fokus von Rechtsstreitigkeiten. Die Thematik gewinnt an Brisanz, wenn die Frage der ordnungsgemäßen Einlageleistung i.S.d. § 171 Abs. 1 HGB auf das Steuerrecht trifft und Kommanditisten Haftungsbescheide gemäß § 191 AO erhalten.
Die bei dem Erlass derartiger Haftungsbescheide in der Praxis zu berücksichtigenden Anknüpfungspunkte hat Vera Maria Marischen, BMT Bremen, rechtlich gewürdigt und strukturiert dargestellt. Dieser Beitrag ist erschienen in: Kommunale Steuer-Zeitschrift, Ausgabe Mai 2019.
Gern stehen Ihnen Dr. Stephanny Reil, M.R.F. und Vera Maria Marischen bei allen entsprechenden steuer- und haftungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.