Bei den Unternehmenstransaktionen (Kauf und Verkauf) haben sich in den letzten Monaten Möglichkeiten der steuerlich günstigen Gestaltung erschlossen, die nach unserer Einschätzung recht bald vom Gesetzgeber wieder geschlossen werden könnten. Zudem sind steuerliche Verschärfungen abzusehen, die Gestaltungen behindern werden.
Grundstücksverpächter kippt mit BMT Aktivierungspflicht für Instandhaltungsansprüche
Ein von BMT vertretenes Familienunternehmen aus dem norddeutschen Raum hat vor dem Bundesfinanzhof in München eine Entscheidung erstritten, die für die Praxis von erheblicher Tragweite ist, weil damit die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zur Aktivierungspflicht von Instandhaltungsansprüchen gekippt wird.
Das Urteil vom 12. Februar 2015 (Az. IV R 63/11) betrifft den Fall, dass der Pächter eines Grundstücks die Instandhaltungspflicht übernimmt und in Erfüllungsrückstand gerät. Dafür kann er (steuermindernd) eine Verpflichtungsrückstellungbilden. Gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof nunmehr festgestellt, dass der Verpächter des Grundstücks den Anspruch auf Erfüllung der Instandhaltungspflicht dagegen nicht (steuererhöhend) zu aktivieren hat. Dies gilt – und besonders hierin hat das Urteil Bedeutung über den Einzelfall hinaus – auch dann, wenn Pächter und Verpächter nahestehende Unternehmen sind.
In den Fällen der sogenannten Betriebsaufspaltung greift daher keine korrespondierende Bilanzierung für die verbundenen Unternehmen, die von der Finanzverwaltung in der Praxis bisher angenommen wurde. Beide Unternehmen sind im Steuerbilanzrecht eigenständige Subjekte. Eine Frage, die das steuerliche Schrifttum in den letzten Jahren beschäftigt hat, ist damit geklärt.