Der Fall: Ein Arzt, der seiner Patientin die Testierfähigkeit bescheinigt hatte, wurde von ihr als Miterbe testamentarisch bedacht, woraufhin weitere Miterben das Testament gegenüber dem Nachlassgericht Kassel anfochten. Das Amtsgericht (AG) Kassel hielt, in erster Instanz, die Erbeinsetzung des Arztes wegen eines Verstoßes gegen § 32 Berufsordnung (BO) für teilnichtig (Beschluss v. 24.5.2023, Az. 790 VI 3008/22 S).
Gleich mehrere Partner/innen von Büsing Müffelmann & Theye vom Handelsblatt als „Deutschlands Beste Anwälte“ ausgezeichnet
Donnerstag, 04. Juli 2019
Auch im aktuellen Ranking des Handelsblatts wurden gleich mehrere Partner/innen von Büsing Müffelmann & Theye als Experten auf ihren Gebieten benannt und mit der renommierten Auszeichnung gewürdigt.
So wurde unter anderem Dr. Katharina Garbers-von Boehm erneut im Bereich Kunstrecht ausgezeichnet und darüber hinaus mit dem Award „Lawyer of the Year“ bedacht. Wir gratulieren herzlich!
Das Handelsblatt veröffentlicht jedes Jahr eine Übersicht über „Deutschlands Beste Anwälte“ in Zusammenarbeit mit dem US-Verlag „Best Lawyers" anhand von Empfehlungen in verschiedenen Rechtsgebieten. „Best Lawyers“ ist der älteste und renommierteste Anwaltsbewertungsdienst der Welt.