Das Landgericht Berlin hat mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 18.10.2017 Stellung genommen zur Frage der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Versicherungsvermittler, dem vorgeworfen worden war, vor Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung über die Besonderheiten eines „Rürup-Vertrages“ nicht aufgeklärt zu haben.