Rund 9.000 Menschen stehen aktuell in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation registriert waren demgegenüber 2019 bundesweit 932 Organspender/innen.
Ärztlich assistierte Selbsttötung - Selbstbestimmungsrecht und eigenverantwortliche Selbstschädigung vs. strafbare Fremdgefährdung
Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben kann in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt und dem suizidwilligen Patienten seine Hand reicht, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln.
Entscheidend dafür, ob der Arzt als Täter oder Helfer anzusehen und entsprechend strafrechtlich zu belangen ist, ist nach BGH-Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 132/18 u. a., wer die Tatherrschaft innehat und ob ein freiverantwortliches Handeln anzunehmen ist.
Was das für das BGH-Urteil vom 4.7.1984 - 3 StR 96/84 bedeutet, welche neuen Problemansätze sich, auch in Hinblick auf § 217 StGB, hieraus ergeben, lesen sie in der Urteilsanmerkung von Mellody Nadine Razzaghi, erschienen in: Gesundheit und Pflege - GuP, Rechtszeitschrift für das gesamte Gesundheitswesen, Ausgabe 6/2019, nach.