Es beinhaltet erhebliche Neuerungen, die beachtet werden müssen.
1. Höchstüberlassungsdauer
Es beinhaltet erhebliche Neuerungen, die beachtet werden müssen.
1. Höchstüberlassungsdauer
Mit seinem Urteil vom 4. April 2016 hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) - Az.: 16 Sa 1232/15 - (klageabweisende Vorinstanz: ArbG Darmstadt - Az.: 8 Ca 222/15; ähnlich schon ArbG Flensburg, Urt. v.
Mit Wirkung ab dem 01.10.2016 hat ein am 24.02.2016 in Kraft getretenes Gesetz eine auch arbeitsrechtlich bedeutsame Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeführt.
Das LAG Baden-Württemberg hat am 03.12.2014 entschieden (Az.
Das am 01.01.2015 in Kraft tretende Mindestlohngesetz (MiLoG) verspricht jedem Arbeitnehmer in Deutschland ein Mindestentgelt von EUR 8,50 brutto je Arbeitsstunde.
Der Arbeitnehmer war nach zwischenzeitlicher Unterbrechung erneut bei dem Arbeitgeber tätig.