Ein Informationsaustausch zwischen konkurrierenden Unternehmen, der zu horizontalen Preisabstimmungen führt, verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck und beinhaltet somit stets einen Kartellrechtsverstoß. Zu diesem Ergebnis ist der EuGH in einem Urteil vom 19. März 2015 gekommen (Az. C286/13), dem ein Kartellrechtsverfahren gegen drei Bananenimporteure zugrunde lag.
Newsticker
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04.05.2015
EuGH: bezweckte Wettbewerbsbeschränkung im Rahmen eines Informationsaustauschs
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17.04.2015
Auftaktveranstaltung zu exklusiver Ausstellung bei BMT Frankfurt
Mit einem Empfang wurde heute eine exklusive Ausstellung in den Räumlichkeiten von BMT Frankfurt eröffnet. Büsing Müffelmann & Theye, Diplomatic Council (DC) und edition esefeld & traub luden im kleinen Kreis zu einer literarischen Weltreise, deren Stationen sich an den Stadtlesebüchern der edition esefeld & traub orientierten.
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03.03.2015
Vorsicht mit Datenschutzerklärungen
Unsere Rechtsordnung folgt mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Konzept, dass nicht nur der Staat, sondern in einigen Fällen Private dafür sorgen können, dass potenzielle Rechtsverstöße unterlassen werden. Ein Beispiel dafür ist die Befugnis von zugelassenen Verbänden oder Wettbewerbern, ein Unternehmen zur Unterlassung der Verwendung bestimmter Bedingungen anzuhalten und dies notfalls auch gerichtlich zu erzwingen, wenn das Unternehmen gegen bestimmte Tatbestände des UWG verstößt.
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18.02.2015
Dr. Hubertus Welsch zum Honorarprofessor bestellt
BMT gratuliert seinem Partner Dr. Hubertus Welsch (BMT Berlin) zu seiner Bestellung zum Honorarprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNE Eberswalde).
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07.01.2015
Werbeagenturen sind bei „Vorlagenfreibeuterei“ im Rahmen von Pitches nicht schutzlos
Bei Pitches teilnehmende Werbeagenturen sind nicht schutzlos, wenn deren Konzepte ohne ihr Einverständnis durch den Auftraggeber verwendet werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet die unbefugte Verwertung von im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen. Daher können Werbeagenturen unter Umständen wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz gegen den Auftraggeber haben. Außerdem ist die „Vorlagenfreibeuterei“ mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht.
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14.12.2014
Handel mit Gebrauchtsoftware
usedSoft mit BMT beim BGH erfolgreich gegen Adobe
In dem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit Urteil vom 11.12.2014 (Az. I ZR 8/13) den dort streitgegenständlichen Handel mit online vertriebenen Lizenzen aus sogenannten EDU-(Volumenlizenz-)Programmen von Adobe letztinstanzlich für rechtmäßig erklärt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) und wies die Klage von Adobe insgesamt ab.
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04.12.2014
BMT beglückwünscht seinen Partner Marc Grünbaum zur Wahl in den Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt
Marc Grünbaum (BMT Frankfurt) ist neues Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt.
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24.11.2014
Bundesregierung plant neues Gesetz zur IT-Security
Die Sicherheit von IT-Systemen ist für Unternehmen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein wichtiges Thema. Es gibt aber auch eine immer größer werdende Anzahl gesetzlicher Vorschriften, die Unternehmen zur IT-Compliance verpflichten.
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07.11.2014
BMT berät GreenCom Networks AG bei Gründung eines Joint Ventures mit MVV Energie, BayWa und Glen Dimplex
Die GreenCom Networks AG, MVV Energie, BayWa und Glen Dimplex gründen Joint Venture für dezentrales Energiemanagement. Mit der BEEGY GmbH entsteht ein Anbieter für Komplettlösungen und Systemintegration. Erstmals können Industrie, Handel, Gewerbe und Privatkunden für ihr dezentrales Systemmanagement erneuerbarer Energien auf nur einen Anbieter zurückgreifen.
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16.07.2014
Keine Auskunft über Nutzerdaten gegen den Betreiber eines Internetportals
Mit Urteil vom 1. Juli 2014 (Az.: VI ZR 345/13) entschied der BGH, dass ein Internetportal aufgrund des Datenschutzes einem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten nur dann Auskunft über die Identität des anonymen Verletzers geben darf, wenn der Verletzer hierzu sein Einverständnis erklärt hat; § 12 Abs. 2 TMG.