Vorsorgliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hilft möglicherweise nicht mehr
Von Dieter Janßen, BMT Bremen
Das LAG Baden-Württemberg hat am 03.12.2014 entschieden (Az. 4 Sa 41/14), dass – abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - trotz Vorliegens einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen zustande kommt, wenn die Vertragsparteien einen Werkvertrag abschließen, tatsächlich aber eine Überlassung des Arbeitnehmers erfolgt.