Rückgriff auf Webseiten-Ersteller wegen unerlaubter Bildernutzung
Von Angela Wodarczyk, BMT Berlin
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass Webdesigner bei der Erstellung einer Homepage für einen Auftraggeber durch die urheberrechtswidrige Verwendung eines Bildes eine Pflichtverletzung begehen und der Webseiten-Betreiber den entstandenen Schaden (Schadensersatz und Abmahnkosten) von dem Auftragnehmer zurückverlangen kann (Urteil vom 16.08.2016, Az. 9 S 17/16).
Der Webseiten-Ersteller hat demnach die Pflicht, zu überprüfen, ob er ein Foto aus seinem „Fundus“ entgeltfrei nutzen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen darf oder ob er die Quellenangabe hinzufügen muss. Weiter sah das Gericht die vertragliche Nebenpflicht verletzt, darüber aufzuklären, ob die Nutzung der auf der Homepage eingestellten Bilder entgeltfrei ist oder nicht.