05.01.2016 | Schadensersatzpflicht eines Automobilherstellers wegen Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Automobilhersteller (ein "OEM") einem Zulieferunternehmen wegen Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten dem Grunde nach Schadenersatz zu zahlen hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Systemdaten und Zeichnungen weitergegeben wurden, die einen unerlaubten Nachbau des betroffenen Bauteils ermöglichten. Von Dr. Jesko-Aleksander Makswit, BMT Berlin [mehr] Tags: Vertragsrecht, Technikrecht |