
Als Anwaltsnotare können wir, wo immer wir nicht eine Partei gegen übrige Beteiligte vertreten, auch sämtliche notariellen Dienstleistungen anbieten. Anwälte unserer Sozietät beraten darüber hinaus bei der Abfassung von Testamenten und werden als Testamentsvollstrecker tätig, wo dies zweckmäßig erscheint, insbesondere weil Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen zum Nachlaß gehören.
In der Verbindung von verwaltungsrechtlichem und notariellem Fachwissen betreuen wir Bauunternehmen und Bauträger vom Beginn der Bauleitplanung bis zum Verkauf der fertiggestellten Objekte umfassend.